Seit dem 4. Juli 2008 (Übergangsfrist bis zum 4. Juli 2009) dürfen Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch zertifizierte Unternehmen durchgeführt werden.


Die EG-VO 303/2008 legt die Mindestanforderungen für die Zertifizierung des Unternehmens in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen fest.

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