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Das Kälte-Klima-Portal informiert und berät sowohl Anlagenbauer als auch Anlagenbetreiber - und selbstverständlich auch andere interessierte Kreise - über die gesetzlichen Anforderungen, die sich auf Grund der EG-VO 2037/2000, EG-VO 1005/2009, EG-VO 842/2006, EG-VO 1516/2007, EG-VO 1497/2007, EG-VO 1494/2007, EG-VO 1493/2007, EG-VO 303/2008, ChemOzonSchichtV, ChemKlimaschutzV, EG-RL 2002/31, EnVKV, ElektroG usw. ergeben.
Umsetzung der EG-RL 2006/40 - EU-Kommission gewährt Industrie Aufschub
Die EU-Kommission gewährt der Autoindustrie einen Aufschub, um das neue klimafreundliche Kältemittel R1234yf einzusetzen. Gemäß der EG-RL 2006/40 hätte bereits Klimaanlagen, die in Fahrzeuge eingebaut wurden, für die am 1. Januar 2011 oder danach eine Typgenehmigung erteilt wurde, mit dem Kältemittel R1234yf befüllt werden müssen. Anmekren sollte man, dass das Kältemittel R1234yf nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Der Gesetzgeber verlangt ein Kältemittel mit einem GWP1-Wert unter 150. Das bisher verwandte R134a weist einen GWP-Wert von 1.430 auf.
FGK „Qualitätssiegel Raumklimageräte“ mit eigenem Internetauftritt
Mit dem „Qualitätssiegel Raumklimageräte“ hat der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) ein Zertifizierungssystem für Hersteller und Vertriebsunternehmen aus dieser Branche geschaffen, dass sich strikt an den Anforderungen der Verbraucher orientiert. So haben alle Käufer von Produkten mit diesem Qualitätssiegel die Gewähr, dass die Geräte entsprechend den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen gekennzeichnet sowie alle in den zugehörigen Datenblättern, Bedienungsanleitungen und ähnlichen Dokumenten gemachten wichtigen technischen Daten richtig sind. Zudem prüft das FGK, ob sich die genannten Daten auf genormte Rahmenbedingungen beziehen, um auf diese Weise eine einfache Vergleichbarkeit zwischen den Geräten verschiedener Anbieter zu gewährleisten.
Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz - ab 1. Juni 2012 besteht Anzeigepflicht für sämtliche Abfalltransporte
Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) entfällt die auch für die Beförderung relevante Differenzierung zwischen Abfällen zur Beseitigung und zur Ver-wertung. Die gewerbliche Beförderung von Abfällen ist ab dem 1. Juni in jedem Fall anzeigepflichtig, die Beförderung gefährlicher Abfälle bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Nach geltendem Recht unbefristet erteilte Transportgenehmigungen können als Beförderungserlaubnis nach KrWG weiter genutzt werden. Für sämtliche Abfalltransporte gilt ab Juni die Pflicht zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit A-Schildern.
Hocheffiziente Kältetechnik gewinnt: Bundesumweltministerium verleiht 4. Deutschen Kältepreis
Kältetechnische Innovationen ermöglichen Minderung der gesamten Treibhausgasemissionen von Kälteanlagen um 97 Prozent / Staatssekretär Jürgen Becker verleiht 4. Deutschen Kältepreis für besonders klimafreundliche Systeme
Berlin, 20. März 2012. Die Gewinner des 4. Deutschen Kältepreises zeigen:
Klimaschutz ist eine Sache der Tat und erfordert erfinderisches unternehmerisches Handeln. Die Kälte- und Klimatechnik verbraucht 15 Prozent der gesamten Elektroenergie in Deutschland und belastet damit das Klima erheblich.
EU-VO 206/2012 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumklimageräten und Komfortventilatoren veröffentlicht
Die EU-VO 206/2012 vom 6. März 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumklimageräten und Komfortventilatoren wurde am 10. März 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union (L72) veröffentlicht. Die Verordnugn gilt ab dem 01. Januar 2013.


