Fahrtenbuch ergänzen


Wird für ein handschriftlich, zeitnah und geschlossenes geführtes Fahrtenbuch nachträglich ein Computerausdruck gefertigt, ohne dass Manipulationsmöglichkeiten bei den gefahrenen Kilometern bzw. maßgebliche Einschränkungen bei der Überprüfbarkeit der Angaben bestehen, kann mit dem Fahrtenbuch der private Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeuges nachgewiesen werden.

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Fahrtenbuchauflage nach nur einem Verstoß zulässig


Ein Fahrzeug des Antragsstellers war mit 129 statt der erlaubten 70 Stundenkilometern geblitzt worden. Die Behörde konnte den Fahrer nicht ermitteln, und der Antragsteller als Fahrzeughalter gab an, sich nicht erinnern zu können, wer das Fahrzeug gefahren habe.

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