Auf einen Blick: Was ändert sich 2012?
- Erstellt am Freitag, 23. Dezember 2011 21:07
Wie zu jedem Jahreswechsel müssen sich Unternehmen auf Änderungen einstellen, die für die betriebliche Praxis von Bedeutung sind. Das Kälte-Klima-Portal gibt einen Überblick über anstehenden Änderungen.
TÜV: Jede Kfz-Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 der StVZO beginnt ab April 2012 mit einer Probefahrt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Assistenzsysteme aktiv sind und ansprechen. Weitere Neuerungen, die voraussichtlich ab April 2012 für die Haupt- und Abgasuntersuchung von Fahrzeugen gelten, betreffen die TÜV-Plakette und einen exakteren Mängelnachweis. Stellt der Prüfer Mängel am Auto fest, gibt es dazu noch detailliertere Hinweise. Wegen eines möglicherweise höheren Inspektionsaufwands ist mit einem Auf-schlag der Prüfgebühr bis zu 20 Prozent zu rechnen.
Russfilter: Besitzer älterer Dieselautos bekommen ab Januar wieder einen staatlichen Zu-schuss in Höhe von 330 Euro für den Einbau eines Russpartikelfilters.
Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung: Mit der am 01. Januar 2012 in Kraft tretenden Verordnung wird erstmals eine verbindliche untere Grenze für die Entlohnung in der Zeitarbeit festgesetzt. Die Höhe des Mindeststundenentgelts ist regional differenziert und beträgt ab 01. Januar 2012 für Ostdeutschland einschließlich Berlin Euro 7,01 und Euro 7,89 für alle übrigen Bundesländer. Das Mindeststundenentgelt wird im Osten zum 01. November 2012 auf Euro 7,50 bzw. Euro 8,19 im Westen angehoben. Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 31. Oktober 2013 befristet.
Arbeitnehmerdatenschutz: Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigten-datenschutzes vom 15.12.2010 ist zwischenzeitlich umgearbeitet worden (zuletzt Stand vom 07.09.2011). Nach jetzt vorliegenden Informationen ist jedoch mit einer Verabschiedung der Novellierung des BDSG, wenn überhaupt, nicht vor dem Frühjahr 2012 zu rechnen. Im Hinblick auf die jetzt durchgeführte Planung der EU, eine eigene Richtlinie zu diesem Thema zu beschließen, denkt die Bundesregierung offensichtlich darüber nach, vor Verabschiedung dieser Richtlinie eine Gesetzesnovellierung nicht mehr vorzunehmen, um dann später nicht Korrekturen an den neuen gesetzlichen Vorschriften vornehmen zu müssen.
Festlegung der Insolvenzgeldumlage: Der Bundesrat hat dem Entwurf einer Verordnung zur Festlegung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2012 zuge-stimmt; der Umlagesatz beträgt 0,04 %. Für das Jahr 2011 galt ein Umlagesatz von 0,00 %.
Familienpflegezeit: Arbeitnehmer können zur Pflege ihrer Angehörigen zwei Jahre lang halb arbeiten und dabei drei Viertel des Gehalts beziehen. Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen aber zwei Jahre weiter drei Viertel des Gehalts. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Lohnvorschuss nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod nicht zurückzahlen kann, soll eine Versicherung einspringen. Einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gibt es aber nicht.
Schnelle Überweisungen: Banken und Sparkassen müssen Überweisungen am Automaten und übers Internet innerhalb eines Tages ausführen - und zwar in der gesamten Europäischen Union. Bislang sind drei Tage die Obergrenze. Bei Überweisungen auf Papier sind noch zwei Geschäftstage erlaubt.
P-Konto: Einkommen, Kindergeld und Sozialleistungen sind ab Januar 2012 nur noch auf einem speziellen Konto vor einer Pfändung geschützt, dem P-Konto. Die Institute sind ver-pflichtet, ein normales Girokonto binnen vier Tagen in ein P-Konto umzuwandeln.
Auf diesem behält die Bank jeden Monat automatisch einen Grundbetrag von derzeit 1028,89 Euro zurück.
Alte Lohnsteuerkarte bleibt: Die Daten auf der Lohnsteuerkarte 2010 behalten auch für 2012 ihre Gültigkeit. Technische Probleme haben zur Folge, dass die Finanzverwaltung die alten Lohnsteuerkarten nicht wie geplant ab 01. Januar 2012 durch die elektronische Datenübermittlung ersetzen können. Das Projekt ist bis 2013 auf Eis gelegt. Die eigentlich schon abgeschaffte bunte Lohnsteuerkarte aus Karton gilt also weiterhin.
Kinderbetreuung: Die Kosten für die Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von 14 Jah-ren können Eltern jetzt als Sonderausgaben geltend machen und so Steuern sparen. Der bislang verlangte Nachweis, dass die Betreuungskosten berufsbedingt sind, entfällt. Eltern können – unverändert – zwei Drittel der Kosten von maximal 6000 Euro von der Steuer ab-setzen – also 4000 Euro pro Kind und Jahr.
Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird um 112,50 Euro auf 3.825,- Euro (Ost/West) im Monat angehoben
Rentenversicherung: Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Pro-zentpunkte auf 19,6 Prozent. Das soll Arbeitnehmer und Arbeitgeber um insgesamt 1,3 Mil-liarden Euro entlasten. Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Westen auf 5.600 Euro mo-natlich und im Osten auf 4.800 Euro monatlich etwas angehoben.
Rente mit 67: Das Renteneintrittsalter für alle 1947 oder später Geborenen wird ab Jahres-beginn stufenweise angehoben - von Jahrgang zu Jahrgang zunächst um einen Monat, ab 1958 Geborene erreichen das Renteneintrittsalter damit erst ab 66. Danach steigt die Al-tersgrenze um zwei Monate pro Jahrgang, so dass 1964 Geborene in der Regel mit 67 Jah-ren in Rente gehen werden. Wer ab Januar 2012 eine staatlich geförderte Riester- oder Rü-rup-Rente abschließt, darf sie sich erst mit 62 Jahren auszahlen lassen.
Lebensversicherung: Der Garantiezins für neu abgeschlossene Verträge fällt zu Beginn des Jahres von 2,25 auf 1,75 Prozent. Der Garantiezins ist die Summe, zu deren Auszahlung sich eine Versicherung für das Ende der Laufzeit verpflichtet. Dazu kommt die Über-schussbeteiligung, die umso höher ist, je mehr Zinsen die Versicherung erwirtschaftet - doch die sinkt in der Finanzkrise auch. Alte Verträge laufen mit dem bei Abschluss gültigen Zinssatz weiter.